disziplinarrechtliche


Eine Worttrennung gefunden

dis · zi · pli · nar · recht · li · che

Das Wort dis­zi­pli­nar­recht­li­che besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort dis­zi­pli­nar­recht­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "dis­zi­pli­nar­recht­li­che" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "disziplinarrechtliche" ist ein Adjektiv, das sich auf das Disziplinarrecht bezieht, also auf die gesetzlichen Regelungen und Verfahren, die das Verhalten von Mitgliedern einer bestimmten Institution, wie zum Beispiel im öffentlichen Dienst oder in der Militärhierarchie, regeln. Es beschreibt somit alles, was im Kontext von disziplinarischen Maßnahmen oder Verfahren relevant ist. Das Wort setzt sich aus "Disziplinarrecht" und der Endung "-liche" zusammen, was es zu einer Eigenschaft oder einem Bezug macht. Es wird häufig in rechtlichen und administrativen Zusammenhängen verwendet.

Beispielsatz: Die disziplinarrechtlichen Maßnahmen wurden gegen den Mitarbeiter wegen wiederholter Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien eingeleitet.

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