disziplinarrechtlichen


Eine Worttrennung gefunden

dis · zi · pli · nar · recht · li · chen

Das Wort dis­zi­pli­nar­recht­li­chen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort dis­zi­pli­nar­recht­li­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "dis­zi­pli­nar­recht­li­chen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Disziplinarrechtlichen" ist die adjektivische Form des Substantivs "Disziplinarrecht", welches sich mit den Regelungen und Verfahren befasst, die innerhalb von Organisationen, insbesondere im öffentlichen Dienst, für disziplinarische Maßnahmen gelten. Es beschreibt rechtliche Grundlagen und Vorschriften, die zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin unter den Mitgliedern einer Institution dienen. Ähnliche Begriffe sind beispielsweise "disziplinarisch" oder "Disziplinarmaßnahmen". In seiner Verwendung bezieht sich "disziplinarrechtlichen" oft auf spezifische rechtliche Aspekte oder Probleme, die in einem disziplinarischen Kontext auftreten.

Beispielsatz: Die disziplinarrechtlichen Maßnahmen wurden ergriffen, um das Fehlverhalten des Mitarbeiters zu ahnden.

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