Disziplinarverfahrens


Eine Worttrennung gefunden

Dis · zi · pli · nar · ver · fah · rens

Das Wort Dis­zi­pli­nar­ver­fah­rens besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dis­zi­pli­nar­ver­fah­rens trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dis­zi­pli­nar­ver­fah­rens" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Disziplinarverfahrens“ ist ein Substantiv im Genitiv Singular. Es leitet sich von „Disziplinarverfahren“ ab, das ein Verfahren beschreibt, das zur Überprüfung und Ahndung von Verstößen gegen die disziplinarischen Regeln innerhalb einer Organisation oder Institution dient. Solche Verfahren kommen häufig im öffentlichen Dienst, bei Berufsverbänden oder in Schulen zum Einsatz. Ziel ist es, das Verhalten von Mitgliedern oder Angestellten zu regeln und gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen, um die Integrität und die Standards der betreffenden Institution zu wahren.

Beispielsatz: Das Disziplinarverfahren wurde eingeleitet, um das Fehlverhalten des Mitarbeiters zu klären.

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