Disziplinarverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Dis · zi · pli · nar · ver · fah · ren

Das Wort Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Disziplinarverfahren ist ein formeller Prozess, der dazu dient, Fehlverhalten von Personen in bestimmten Institutionen, wie beispielsweise im öffentlichen Dienst oder in Bildungseinrichtungen, zu untersuchen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen. Es kann in verschiedenen Formen ablaufen, darunter Anhörungen und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Ziel ist es, die Einhaltung von Regeln und Standards zu gewährleisten und die Integrität der Institution zu wahren. Der Begriff setzt sich aus „Disziplin“ (Ordnung, Regelung) und „Verfahren“ (prozedurale Abläufe) zusammen. Dabei handelt es sich um ein substantiviertes Nomen, das aus den beiden Bestandteilen zusammengesetzt ist.

Beispielsatz: Das Disziplinarverfahren wurde eingeleitet, um das Fehlverhalten des Mitarbeiters zu klären.

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