Doppelbürger


Eine Worttrennung gefunden

Dop · pel · bür · ger

Das Wort Dop­pel­bür­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dop­pel­bür­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dop­pel­bür­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Doppelbürger“ bezeichnet eine Person, die zwei Staatsbürgerschaften besitzt. Diese Form des Begriffs setzt sich aus den Wörtern „Doppel“ und „Bürger“ zusammen. „Doppel“ deutet auf die Existenz von zwei Einheiten hin, während „Bürger“ eine Person bedeutet, die die rechtlichen Rechte und Pflichten eines Staatsangehörigen besitzt. Doppelbürger genießen in der Regel die Vorteile und Rechte beider Staatsbürgerschaften, können jedoch auch in Konflikten zwischen den beiden Ländern stehen. Besondere rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für die Erlangung und den Erhalt einer doppelten Staatsbürgerschaft können je nach den jeweiligen nationalen Gesetzen variieren.

Beispielsatz: Er ist ein stolzer Doppelbürger, der sowohl die deutsche als auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt.

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