Drittstaatenregelung


Eine Worttrennung gefunden

Dritt · staa · ten · re · ge · lung

Das Wort Dritt­staa­ten­re­ge­lung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dritt­staa­ten­re­ge­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dritt­staa­ten­re­ge­lung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Drittstaatenregelung bezeichnet rechtliche Bestimmungen, die für Personen oder Objekte aus Ländern gelten, die nicht Teil eines bestimmten politischen oder wirtschaftlichen Verbunds sind. Der Begriff setzt sich aus „Drittstaaten“ und „Regelung“ zusammen. „Drittstaaten“ bezieht sich auf Länder, die außerhalb eines definierten geografischen oder rechtlichen Rahmens liegen, während „Regelung“ eine festgelegte Anordnung oder Vorschrift bedeutet. Diese Regelungen können zum Beispiel in Bereichen wie Einwanderung, Handelsabkommen oder Asylverfahren von Bedeutung sein.

Beispielsatz: Die Drittstaatenregelung ermöglicht es, dass Personen aus Nicht-EU-Ländern unter bestimmten Bedingungen in den EU-Markt integriert werden können.

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