Durchführungsbefugnis


Eine Worttrennung gefunden

Durch · füh · rungs · be · fug · nis

Das Wort Durch­füh­rungs­be­fug­nis besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Durch­füh­rungs­be­fug­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Durch­füh­rungs­be­fug­nis" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Durchführungsbefugnis bezeichnet das Recht oder die Erlaubnis, bestimmte Maßnahmen oder Handlungen durchzuführen, insbesondere im Rahmen von gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Durchführung“ (das Umsetzen von Plänen oder Vorschriften) und „Befugnis“ (das Recht zu handeln) zusammen. In diesem Kontext wird oft über die Zuständigkeit von Behörden oder Organisationen in Bezug auf bestimmte Aufgaben gesprochen. Die Begrifflichkeit wird häufig im Verwaltungsrecht oder im Zusammenhang mit Projektmanagement verwendet.

Beispielsatz: Die Durchführungsbefugnis liegt bei der zuständigen Behörde, die für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich ist.

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