Durchführungsbefugnisse


Eine Worttrennung gefunden

Durch · füh · rungs · be · fug · nis · se

Das Wort Durch­füh­rungs­be­fug­nis­se besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Durch­füh­rungs­be­fug­nis­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Durch­füh­rungs­be­fug­nis­se" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Durchführungsbefugnisse sind die Rechte oder Kompetenzen, die einer Person oder Behörde erteilt werden, um bestimmte Aufgaben oder Maßnahmen durchzuführen. Es handelt sich um die Befugnis, eine spezifische Aktion oder Handlungsvollmacht auszuüben, um beispielsweise Gesetze, Verträge oder Entscheidungen umzusetzen. Der Begriff "Durchführungsbefugnisse" setzt sich aus den Substantiven "Durchführung" (die Ausführung oder Umsetzung von etwas) und "Befugnisse" (die legale oder autorisierte Macht oder das Recht) zusammen.

Beispielsatz: Die Durchführungsbefugnisse der Behörde wurden im neuen Gesetz klar definiert.

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