Durchsuchungsbefehl


Eine Worttrennung gefunden

Durch · su · chungs · be · fehl

Das Wort Durch­su­chungs­be­fehl besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Durch­su­chungs­be­fehl trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Durch­su­chungs­be­fehl" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Durchsuchungsbefehl ist ein offizielles Dokument, das von einer zuständigen Behörde, in der Regel einem Gericht, erlassen wird. Er erlaubt der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden, eine bestimmte Räumlichkeit zu durchsuchen, um Beweismaterial zu sichern oder Straftaten aufzuklären. Der Befehl muss in der Regel konkrete Angaben zum Durchsuchungsort und zum Grund der Durchsuchung enthalten. Er dient dem Schutz der Privatsphäre und der Rechtsstaatlichkeit, indem er sicherstellt, dass Durchsuchungen nicht willkürlich, sondern nur bei hinreichendem Verdacht durchgeführt werden.

Beispielsatz: Die Polizei benötigte einen Durchsuchungsbefehl, um die Wohnung nach Beweisen zu durchsuchen.

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