Durchsuchungsbefehlen


Eine Worttrennung gefunden

Durch · su · chungs · be · feh · len

Das Wort Durch­su­chungs­be­feh­len besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Durch­su­chungs­be­feh­len trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Durch­su­chungs­be­feh­len" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Durchsuchungsbefehlen“ ist die Dativ-Pluralform von „Durchsuchungsbefehl“. Ein Durchsuchungsbefehl ist ein gerichtlicher Anordnung, die es der Polizei erlaubt, eine Wohnung, ein Gebäude oder ein Grundstück zu durchsuchen. Dies geschieht in der Regel im Zusammenhang mit der Aufklärung von Straftaten. Der Befehl wird von einem Richter erlassen und enthält Angaben zu den zu durchsuchenden Orten sowie den Gegenständen oder Personen, die gesucht werden. Der Begriff spielt eine wesentliche Rolle im Strafrecht und schützt die Rechte der Bürger vor willkürlichen Eingriffen durch die Staatsorgane.

Beispielsatz: Die Polizei führte die Aktion aufgrund von Durchsuchungsbefehlen durch, um Beweise zu sichern.

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