Durchsuchungsbefehls


Eine Worttrennung gefunden

Durch · su · chungs · be · fehls

Das Wort Durch­su­chungs­be­fehls besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Durch­su­chungs­be­fehls trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Durch­su­chungs­be­fehls" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Durchsuchungsbefehls“ ist die Genitivform des Substantivs „Durchsuchungsbefehl“. Es bezeichnet einen offiziellen schriftlichen Befehl, der von einer Behörde oder einem Gericht erteilt wird, um eine Durchsuchung von Räumen, Grundstücken oder Personen durch die Polizei oder andere vollziehende Organe zu ermöglichen. Der Durchsuchungsbefehl dient der Beweissicherung in strafrechtlichen Ermittlungen und muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, um rechtskräftig zu sein. In Deutschland ist dies im Strafprozessrecht geregelt und erfordert in der Regel einen hinreichenden Tatverdacht sowie die Angabe des Durchsuchungsziels.

Beispielsatz: Die Polizei führte die Razzia aufgrund eines Durchsuchungsbefehls durch.

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