Eigenbedarf


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · be · darf

Das Wort Ei­gen­be­darf besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­be­darf trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­be­darf" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigenbedarf bezeichnet den Bedarf an Wohnraum oder einer Immobiliennutzung, die eine Person für sich selbst oder für Angehörige benötigt. Im rechtlichen Kontext bezieht sich dieser Begriff häufig auf Mietverhältnisse, in denen der Vermieter die Wohnung zurückfordern kann, weil er sie selbst bewohnen möchte. Dieser Anspruch muss in der Regel begründet und nachweisbar sein. Eigenbedarf kann als wichtiger Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses gelten, unterliegt jedoch gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Mieters.

Beispielsatz: Der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet, um die Wohnung selbst zu nutzen.

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