Eigenbedarfskündigung


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · be · darfs · kün · di · gung

Das Wort Ei­gen­be­darfs­kün­di­gung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­be­darfs­kün­di­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­be­darfs­kün­di­gung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Eigenbedarfskündigung ist eine Kündigung durch den Vermieter, bei der er die vermietete Wohnung für sich selbst oder für nahe Angehörige nutzt. Das Wort "Eigenbedarfskündigung" ist in der Grundform und setzt sich aus den Wörtern "Eigenbedarf" und "Kündigung" zusammen. Eigenbedarf bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Vermieter die Wohnung aus persönlichen Gründen benötigt, zum Beispiel um dort selbst zu wohnen. Eine solche Kündigung ist rechtlich möglich, allerdings gelten bestimmte Voraussetzungen und Schutzregelungen für den Mieter, um eine missbräuchliche Kündigung zu verhindern.

Beispielsatz: Der Vermieter hat die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, da er die Wohnung für sich selbst benötigt.

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