Eigenbesitz


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · be · sitz

Das Wort Ei­gen­be­sitz besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­be­sitz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­be­sitz" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigenbesitz bezeichnet den Zustand, in dem jemand Eigentum oder Rechte an einer Sache hat. Es handelt sich um einen rechtlichen Begriff, der oft im Zusammenhang mit Immobilien oder persönlichen Gütern verwendet wird. Eigenbesitz ermöglicht es dem Eigentümer, die Kontrolle über das betreffende Objekt auszuüben und darüber zu verfügen. Das Wort setzt sich aus den Teilen "eigen" und "Besitz" zusammen, wobei "eigen" für individuelles Eigentum steht und "Besitz" den Akt des Haltens oder Inhabens beschreibt. Eigenbesitz unterscheidet sich von Gemeinschafts- oder Fremdbesitz, da hier das Eigentum einer einzelnen Person zugeordnet ist.

Beispielsatz: Der Eigenbesitz eines Hauses gibt dem Eigentümer ein Gefühl von Sicherheit und Stabilität.

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