Eigenbeteiligung


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · be · tei · li · gung

Das Wort Ei­gen­be­tei­li­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­be­tei­li­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­be­tei­li­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigenbeteiligung bezeichnet den Anteil, den eine Person oder Institution selbst trägt, beispielsweise bei Versicherungen oder finanziellen Projekten. Es handelt sich um eine finanzielle Selbstbeteiligung, die oft in Form von Selbstbehalten oder Eigenkapital auftritt. Die Eigenbeteiligung kann dazu dienen, Kosten zu senken, Anreize für das verantwortungsvolle Handeln zu schaffen oder Risiken zu teilen. Typischerweise wird die Höhe der Eigenbeteiligung vertraglich festgelegt und kann variieren, abhängig von der jeweiligen Vereinbarung oder Situation.

Beispielsatz: Die Eigenbeteiligung an den Kosten ist notwendig, um die Versicherungspolicen zu aktivieren.

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