Eigengesetzlichkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · ge · setz · lich · keit

Das Wort Ei­gen­ge­setz­lich­keit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­ge­setz­lich­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­ge­setz­lich­keit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigengesetzlichkeit bezeichnet das Prinzip, dass bestimmte Phänomene oder Systeme eigene, spezifische Gesetze und Regeln befolgen, die unabhängig von externalen Einflüssen sind. Es impliziert eine Selbstbestimmung und eine innere Logik, durch die sich ein System oder ein Bereich entwickelt und funktioniert. Diese Eigenschaft wird oft in wissenschaftlichen, philosophischen oder sozialen Kontexten diskutiert, um die Autonomie und die einzigartigen Merkmale von Strukturen, Prozessen oder Verhaltensweisen hervorzuheben. Der Begriff setzt sich aus „Eigen“ (selbst, individuell) und „Gesetzlichkeit“ (Regelhaftigkeit, Gesetzmäßigkeit) zusammen.

Beispielsatz: Die Eigengesetzlichkeit der Naturphänomene zeigt, dass sie unabhängig von menschlichem Einfluss agieren.

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