Erbschleicherinnen


Eine Worttrennung gefunden

Erb · schlei · che · rin · nen

Das Wort Erb­schlei­che­rin­nen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­schlei­che­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­schlei­che­rin­nen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbschleicherinnen sind weibliche Personen, die versuchen, einen Teil des Vermögens oder Erbes einer anderen Person zu ergattern, ohne selbst einen Anspruch darauf zu haben. Der Begriff "Erbschleicherinnen" bezieht sich auf das Substantiv "Erbschleicher", das Personen beschreibt, die sich unredlich bereichern wollen. In diesem Fall handelt es sich um die weibliche Form des Wortes. Erbschleicherinnen nutzen oft Manipulation, Täuschung oder psychische Beeinflussung, um die Erbangelegenheit zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Ihr Ziel ist es, das Vermögen oder Erbe der betroffenen Person letztendlich für sich selbst zu beanspruchen.

Beispielsatz: Die Erbschleicherinnen hatten schon lange ein Auge auf das Vermögen der betagten Dame geworfen.

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