Erbschleicherin


Eine Worttrennung gefunden

Erb · schlei · che · rin

Das Wort Erb­schlei­che­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­schlei­che­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­schlei­che­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Erbschleicherin ist eine weibliche Person, die durch betrügerische Machenschaften versucht, sich unrechtmäßig das Erbe eines Verstorbenen anzueignen. Dabei nutzt sie diverse Täuschungsmethoden, um sich als legitime Erbin auszugeben und das Vermögen bzw. die Wertgegenstände des Verstorbenen zu übernehmen. Die Grundform des Wortes lautet "Erbschleicher", wobei in diesem Fall das Suffix "-in" verwendet wird, um das weibliche Geschlecht der Täterin zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Die Erbschleicherin versuchte, sich durch List und Täuschung das Vermögen derReichen anzueignen.

Vorheriger Eintrag: Erbschleicher
Nächster Eintrag: Erbschleicherinnen

 

Zufällige Wörter: auszuzeichnend Handelskreisen Hilfsmaßnahmen homomorphe Wertangaben