Erbschleicher


Eine Worttrennung gefunden

Erb · schlei · cher

Das Wort Erb­schlei­cher besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­schlei­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­schlei­cher" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbschleicher ist ein Substantiv männlichen Geschlechts, das sich aus den Wörtern "Erb" und "Schleicher" zusammensetzt. Es beschreibt eine Person, die sich, meist auf illegalen oder unehrlichen Wegen, in den Besitz des Erbes anderer Menschen bringt. Der Erbschleicher nutzt dabei oft die Abhängigkeit oder Schwäche von älteren Menschen aus, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Diese Handlung ist moralisch verwerflich und in vielen Ländern strafbar. Der Begriff "Erbschleicher" wird daher hauptsächlich in negativem Kontext verwendet, um auf diese Art von betrügerischem Verhalten hinzuweisen.

Beispielsatz: Der Erbschleicher versuchte, das Vermögen des verstorbenen Verwandten an sich zu reißen.

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