Erbschleichern


Eine Worttrennung gefunden

Erb · schlei · chern

Das Wort Erb­schlei­chern besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­schlei­chern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­schlei­chern" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbschleichern ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern "Erb" und "schleichen" besteht. In der Grundform "erben" bezieht sich das Wort "Erb" auf den Besitz oder das Vermögen, das jemand nach dem Tod eines Familienmitglieds erhält. "Schleichen" bedeutet, sich leise und unauffällig zu bewegen. Deshalb bezieht sich "Erbschleichern" auf Menschen, die sich auf betrügerische Weise Besitz oder Vermögen aneignen wollen, indem sie sich unauffällig in die Familie oder den Kreis der Erben einschleichen.

Beispielsatz: Die Erbschleichern versuchten, das Erbe des verstorbenen Onkels auf unfaire Weise zu beanspruchen.

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