Erbschleichers


Eine Worttrennung gefunden

Erb · schlei · chers

Das Wort Erb­schlei­chers besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­schlei­chers trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­schlei­chers" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Erbschleicher ist eine Person, die sich illegal oder unredlich das Vermögen oder Erbe einer anderen Person aneignet. Dabei kommt es oft vor, dass sie sich durch Täuschung, Betrug oder geschicktes Manipulieren das Vertrauen der Erblasser oder deren Familienmitgliedern erschleichen. Das Hauptziel eines Erbschleichers ist es, einen persönlichen Gewinn aus dem Nachlass zu erlangen, ohne dass er ein legitimer Erbe ist. Erbschleicher können Familienangehörige, Freunde oder auch unbekannte Personen sein und ihre Handlungen sind moralisch verwerflich. Daher gibt es in vielen Ländern auch rechtliche Schutzmechanismen gegen Erbschleicherei.

Beispielsatz: Der Erbschleicher versuchte heimlich, sich unrechtmäßig an dem Vermögen des Verstorbenen zu bereichern.

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