Eigentumsanspruch


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tums · an · spruch

Das Wort Ei­gen­tums­an­spruch besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tums­an­spruch trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tums­an­spruch" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Eigentumsanspruch bezeichnet das Recht einer Person, etwas als ihr eigenes zu besitzen und darüber zu verfügen. Es handelt sich um einen substantivierten Begriff, abgeleitet von dem Adjektiv "eigentlich" und dem Nomen "Anspruch". Der Eigentumsanspruch kann sich auf verschiedene Dinge beziehen, wie Grundstücke, Immobilien oder bewegliche Gegenstände. Er ist juristisch verankert und gibt dem Eigentümer das Recht, über das Eigentum zu verfügen, es zu nutzen, zu verändern oder zu verkaufen. Der Eigentumsanspruch ist ein wichtiger Bestandteil des privaten Rechts und bildet die Grundlage für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Organisation.

Beispielsatz: Der Eigentumsanspruch des Verkäufers wurde durch den Kaufvertrag rechtlich gesichert.

Vorheriger Eintrag: Eigentumsänderung
Nächster Eintrag: Eigentumsansprüche

 

Zufällige Wörter: abonnierenden Abrechnungsgerät Asthmatikern Rückflüsse weiterkämpfen