Eigentumsansprüche


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tums · an · sprü · che

Das Wort Ei­gen­tums­an­sprü­che besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tums­an­sprü­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tums­an­sprü­che" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigentumsansprüche sind Forderungen auf den Besitz oder Eigentum an bestimmten Gütern, die einer Person zustehen. Hierbei handelt es sich um eine Pluralform des Wortes "Eigentumsanspruch". Ein Eigentumsanspruch kann beispielsweise durch den Besitz einer Sache oder auch durch vertragliche Vereinbarungen entstehen. Dabei hat die Person das Recht, über das Eigentum zu verfügen, es zu nutzen und zu veräußern. Eigentumsansprüche sind somit juristische Ansprüche, die das Recht auf das Eigentum einer Person schützen und regeln.

Beispielsatz: Die Klärung der Eigentumsansprüche war entscheidend für die Beilegung des Rechtsstreits.

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