Eigentumsdelikte


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tums · de · lik · te

Das Wort Ei­gen­tums­de­lik­te besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tums­de­lik­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tums­de­lik­te" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigentumsdelikte sind Straftaten, die das Eigentum einer Person betreffen. Hierbei handelt es sich um Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Sachbeschädigung. Diese Handlungen verletzen das Recht auf Eigentum und können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Beispielsatz:

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