Eigentumsdelikten


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tums · de · lik · ten

Das Wort Ei­gen­tums­de­lik­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tums­de­lik­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tums­de­lik­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigentumsdelikte beziehen sich auf Straftaten gegen das Eigentum einer Person oder eines Unternehmens. Diese Straftaten können Diebstahl, Raub, Einbruch, Betrug, Unterschlagung und Sachbeschädigung umfassen. Die Grundform des Wortes ist bereits verwendet. Eigentumsdelikte sind in vielen Ländern strafbar und werden entsprechend geahndet, da sie das Recht und den Besitz anderer verletzen. Der Täter begeht ein Eigentumsdelikt, indem er widerrechtlich in den Besitz oder die Kontrolle über Eigentum eines anderen gelangt oder es beschädigt. Ziel ist es, das Eigentum und den Besitz zu schützen und die Verantwortung für das Fehlverhalten zu übernehmen.

Beispielsatz:

Vorheriger Eintrag: Eigentumsdelikte
Nächster Eintrag: Eigentumsentziehung

 

Zufällige Wörter: Aufwartens masturbier Messinterfaces Profildarstellung scharlachroter