Eigentumsentziehung


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tums · ent · zie · hung

Das Wort Ei­gen­tums­ent­zie­hung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tums­ent­zie­hung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tums­ent­zie­hung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigentumsentziehung bezeichnet den Vorgang, bei dem jemandem das Eigentum an einer Sache entzogen wird. Dies kann durch rechtliche Maßnahmen wie Enteignung oder durch unrechtmäßige Handlungen, wie Diebstahl oder Betrug, geschehen. In der Regel ist die Eigentumsentziehung ein Konfliktpunkt zwischen Individuen und Institutionen, wobei das Grundrecht auf Eigentum betroffen ist. Das Wort setzt sich zusammen aus „Eigentum“ (das Recht, über eine Sache zu verfügen) und „Entziehung“ (das Wegnehmen oder Verminderung eines Rechtes). Da es sich um ein Substantiv handelt, ist die Form ein Nominalisat.

Beispielsatz: Die Eigentumsentziehung durch den Staat kann in bestimmten Fällen rechtlich legitim sein.

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