Eigentumserwerb


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tums · er · werb

Das Wort Ei­gen­tums­er­werb besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tums­er­werb trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tums­er­werb" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigentumserwerb bezeichnet den rechtlichen Vorgang des Erwerbs von Eigentum an einer Sache. Dabei kann das Eigentum entweder durch Kauf, Tausch, Schenkung, Erbe oder auf andere Weise erworben werden. Der Begriff "Eigentumserwerb" steht hier in seiner Grundform und umfasst alle Arten des Erwerbs von Eigentumsrechten an einer Sache. Er beschreibt den Prozess, durch den eine Person rechtmäßiger Besitzer einer Sache wird und alle mit dem Eigentum verbundenen Rechte und Pflichten übernimmt. Der Eigentumserwerb ist ein grundlegendes Prinzip im Rechtssystem und spielt eine wichtige Rolle bei der Zuordnung von Rechten und Verantwortlichkeiten.

Beispielsatz: Der Eigentumserwerb einer Immobilie erfordert die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags.

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