Eigentumsrechtes


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tums · rech · tes

Das Wort Ei­gen­tums­rech­tes besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tums­rech­tes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tums­rech­tes" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Eigentumsrechtes“ ist die genitivische Form des Substantivs „Eigentumsrecht“. Es bezeichnet das Recht einer Person, über ihr Eigentum zu verfügen, es zu nutzen und andere vom Zugriff auszuschließen. Eigentumsrechte sind ein zentraler Bestandteil des Privat- und Zivilrechts und gewährleisten, dass Eigentümer Kontrolle und Schutz über ihre materiellen und immateriellen Güter haben. Sie bilden die Grundlage für wirtschaftliche Transaktionen und das Funktionieren von Märkten.

Beispielsatz: Das Eigentumsrecht schützt die Rechte des Besitzers an seinem Eigentum.

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