Eigentumsschutz


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tums · schutz

Das Wort Ei­gen­tums­schutz besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tums­schutz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tums­schutz" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigentumsschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz des Eigentums vor unrechtmäßiger Entziehung oder Beeinträchtigung. Er umfasst verschiedene Rechtsnormen, die sicherstellen, dass Eigentümer ihre Rechte wahren und durchsetzen können. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Eigentum" (das rechtliche Recht, eine Sache zu besitzen und zu nutzen) und "Schutz" (die Maßnahme zur Sicherung und Verteidigung) zusammen. Eigentumsschutz ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats und spielt eine entscheidende Rolle in der sozialen und wirtschaftlichen Stabilität einer Gesellschaft. Er ist in vielen nationalen und internationalen Rechtsordnungen verankert.

Beispielsatz: Der Eigentumsschutz ist ein fundamentales Recht, das die besitzenden Personen vor unrechtmäßigen Eingriffen schützt.

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