Eigentümer


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen ·· mer

Das Wort Ei­gen­tü­mer besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tü­mer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tü­mer" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Eigentümer ist eine Person, die das volle Besitzrecht an einem bestimmten Gut oder Eigentum hat. Als juristischer Begriff bezeichnet der Eigentümer den rechtmäßigen Inhaber eines Eigentumsrechts. Die Form des Wortes "Eigentümer" ist hier bereits in der Grundform erwähnt und bedarf keiner weiteren Erklärung. Der Eigentümer hat das Recht, über das Eigentum zu verfügen, es zu nutzen, zu verkaufen oder zu vermieten. Er trägt auch die Verantwortung für das Gut und muss dafür sorgen, dass es in gutem Zustand bleibt und keine Schäden verursacht werden.

Beispielsatz: Der Eigentümer des Hauses plant, den Garten neu zu gestalten.

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