Eigentume


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tu · me

Das Wort Ei­gen­tu­me besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tu­me trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tu­me" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Eigentume“ ist eine Pluralform des Substantivs „Eigentum“. Es bezeichnet den rechtlichen Besitz oder die Herrschaft über eine Sache, etwa Grundstücke, Immobilien oder persönliche Besitztümer. Eigentum umfasst die Einrichtungen und Rechte, die mit dem Besitz verbunden sind, wie das Recht, die Sache zu nutzen, zu verändern oder zu verkaufen. Im rechtlichen Kontext kann es auch wichtige Aspekte wie die Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Eigentum oder zwischen beweglichem und unbeweglichem Eigentum geben. Eigentum ist ein zentraler Begriff im Zivilrecht und wird oft als Grundlage für wirtschaftliche und soziale Beziehungen betrachtet.

Beispielsatz: Das Testament legte fest, wie die Eigentümer die Eigentume untereinander aufteilen sollten.

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