Eigentum


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · tum

Das Wort Ei­gen­tum besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tum trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tum" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigentum ist ein substantiviertes Adjektiv und bezeichnet den Besitz von etwas. Es beschreibt das Recht, über einen Gegenstand physisch und rechtlich zu verfügen. Eigentum kann sich sowohl auf Sachen (z.B. ein Haus) als auch auf immaterielle Güter (z.B. geistiges Eigentum) beziehen. Es vermittelt dem Eigentümer die Befugnis, über seinen Besitz zu bestimmen, ihn zu nutzen, zu verändern oder zu verkaufen. Das Eigentumsrecht ist in den meisten Rechtsordnungen gesetzlich geregelt und schützt den Eigentümer vor unbefugten Eingriffen oder Enteignungen.

Beispielsatz: Das Eigentum an der Wohnung wurde offiziell übertragen.

Vorheriger Eintrag: Eigentore
Nächster Eintrag: Eigentume

 

Zufällige Wörter: davonmachtest garantierst mißbrauchendes observiert schlankerem