Eigentümergesellschaft


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen ·· mer · ge · sell · schaft

Das Wort Ei­gen­tü­mer­ge­sell­schaft besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tü­mer­ge­sell­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tü­mer­ge­sell­schaft" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Eigentümergesellschaft ist eine juristische Person oder eine Unternehmensform, die im Besitz von Anteilen oder Vermögenswerten ist. Der Begriff setzt sich zusammen aus „Eigentümer“, der Person oder Entität, die rechtliche Ansprüche auf das Eigentum hat, und „Gesellschaft“, die eine Gemeinschaft von Personen darstellt, die gemeinsam wirtschaftliche Aktivitäten verfolgen. Dabei kann es sich um verschiedene Gesellschaftsformen handeln, wie etwa GmbH oder AG, in denen die Eigentümer durch ihre Anteile an der Gesellschaft beteiligt sind. Die Eigentümergesellschaft kann auch für Vermögensverwaltung oder spezielle Projekte gegründet werden.

Beispielsatz: Die Eigentümergesellschaft plant, in den kommenden Jahren in nachhaltige Projekte zu investieren.

Vorheriger Eintrag: Eigentümergemeinschaft
Nächster Eintrag: Eigentümerin

 

Zufällige Wörter: einzudämmen Karnevalsvereinen Sproßscheiteln wiehre zurücklaufen