Eigentümerin


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen ·· me · rin

Das Wort Ei­gen­tü­me­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­tü­me­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­tü­me­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Eigentümerin“ bezeichnet eine Frau, die das rechtliche Eigentum an einer bestimmten Sache oder Immobilie besitzt. Es handelt sich um die feminine Form des Substantivs „Eigentümer“, welches die allgemeine Person beschreibt, die Eigentum besitzt. Während „Eigentümer“ geschlechtsneutral verwendet werden kann oder auf Männer verweist, wird „Eigentümerin“ spezifisch für weibliche Besitzerinnen verwendet, um Geschlechteridentität zu berücksichtigen. Die Verwendung dieser Form zeigt die sprachliche Sensibilität für Geschlechtergerechtigkeit im Deutschen.

Beispielsatz: Die Eigentümerin des Hauses hat beschlossen, das Grundstück zu verkaufen.

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