Eigenverschulden


Eine Worttrennung gefunden

Ei · gen · ver · schul · den

Das Wort Ei­gen­ver­schul­den besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ei­gen­ver­schul­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ei­gen­ver­schul­den" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eigenverschulden bezeichnet die Schuld oder Verantwortung einer Person für ein bestimmtes Ereignis oder eine Situation, die auf ihr eigenes Verhalten oder ihre eigenen Entscheidungen zurückzuführen ist. Es handelt sich um eine Substantivierung des Adjektivs "eigenverschuldet", welches die Schuld einer Person an einer Situation oder einem Unfall betont, die durch ihr eigenes Fehlverhalten oder ihre Fahrlässigkeit verursacht wurde. Eigenverschulden kann in verschiedenen Kontexten verwendet werden, z.B. in juristischen oder versicherungstechnischen Zusammenhängen, um die Haftung einer Person für einen Schaden zu beschreiben.

Beispielsatz: Der Unfall war auf sein Eigenverschulden zurückzuführen, da er nicht auf die Verkehrszeichen geachtet hatte.

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