Einbürgerungsantrag


Eine Worttrennung gefunden

Ein · bür · ge · rungs · an · trag

Das Wort Ein­bür­ge­rungs­an­trag besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­bür­ge­rungs­an­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­bür­ge­rungs­an­trag" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Einbürgerungsantrag ist ein schriftlicher Antrag, den eine Person stellt, um die Staatsbürgerschaft eines bestimmten Landes zu erwerben. In diesem Antrag werden persönliche Informationen wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnort angegeben. Außerdem werden oft auch Angaben zur Integration in das neue Land, wie beispielsweise Deutschkenntnisse und soziales Engagement, gefordert. Der Antrag muss in der Regel formell korrekt und vollständig ausgefüllt werden und wird dann von den zuständigen Behörden geprüft. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhält man die Einbürgerungsurkunde und ist fortan Staatsbürger des betreffenden Landes.

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