Einbürgerungsgesuch


Eine Worttrennung gefunden

Ein · bür · ge · rungs · ge · such

Das Wort Ein­bür­ge­rungs­ge­such besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­bür­ge­rungs­ge­such trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­bür­ge­rungs­ge­such" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Einbürgerungsgesuch ist eine formelle Bitte oder Antrag einer Person, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erlangen möchte. Das Gesuch beschreibt die Gründe für den Wunsch nach Einbürgerung und beinhaltet oft Informationen zur Identität, Aufenthaltsdauer und Integration in das Zielland. Durch das Einbürgerungsgesuch wird der Prozess der Einbürgerung eingeleitet und von den zuständigen Behörden geprüft. Es handelt sich hierbei um eine Substantivbildung aus dem Verb "einbürgern" (Infinitiv: Einbürgerung), welches den Vorgang der Gewährung der Staatsbürgerschaft beschreibt.

Beispielsatz: Das Einbürgerungsgesuch wurde vollständig ausgefüllt und fristgerecht eingereicht.

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