Einberufungsbescheid


Eine Worttrennung gefunden

Ein · be · ru · fungs · be · scheid

Das Wort Ein­be­ru­fungs­be­scheid besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­be­ru­fungs­be­scheid trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­be­ru­fungs­be­scheid" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Einberufungsbescheid ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Worten „Einberufung“ und „Bescheid“ besteht. Es bezeichnet ein offizielles Dokument, das eine Person über ihre Einberufung informiert, meist im militärischen Kontext oder bei Versammlungen. Der Begriff setzt sich aus „einberufen“ – was die Handlung des Anrufens oder Einladens beschreibt – und „Bescheid“, welches einen offiziellen Entscheid oder eine Mitteilung darstellt, zusammen. Der Einberufungsbescheid wird oft verwendet, um rechtliche oder verwaltungstechnische Informationen zu übermitteln, etwa bezüglich der Pflicht zur Teilnahme an einem bestimmten Termin oder Ereignis.

Beispielsatz: Ich habe gestern meinen Einberufungsbescheid für den Bootcamp erhalten.

Vorheriger Eintrag: Einberufungsbefehl
Nächster Eintrag: einbestellt

 

Zufällige Wörter: alternierte anzudeutendes Bekleidungsindustrie Bilanzpressekonferenz herübergerettet