Einberufungsbefehl


Eine Worttrennung gefunden

Ein · be · ru · fungs · be · fehl

Das Wort Ein­be­ru­fungs­be­fehl besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­be­ru­fungs­be­fehl trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­be­ru­fungs­be­fehl" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Einberufungsbefehl ist ein schriftliches Dokument, das eine Person dazu auffordert, an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit zu erscheinen. In der Regel handelt es sich um einen militärischen Befehl, der dazu dient, Soldaten zum Dienst einzuberufen, beispielsweise zu Übungen, Ausbildungen oder Einsätzen. Der Befehl kann auch für andere Bereiche verwendet werden, in denen eine Pflicht zur Anwesenheit besteht, wie beispielsweise bei Gerichtsterminen.

Beispielsatz: Der Einberufungsbefehl traf rechtzeitig ein, sodass sich die Soldaten auf den Einsatz vorbereiten konnten.

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