Einfuhrverboten


Eine Worttrennung gefunden

Ein · fuhr · ver · bo · ten

Das Wort Ein­fuhr­ver­bo­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­fuhr­ver­bo­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­fuhr­ver­bo­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Einfuhrverboten“ ist die Pluralform des Substantivs „Einfuhrverbot“. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Einfuhr“ und „Verbot“ zusammen. „Einfuhr“ bezeichnet das Darinbringen von Waren oder Gütern aus einem anderen Land, während „Verbot“ eine Regel oder Vorschrift beschreibt, die etwas untersagt. Einfuhrverbote sind gesetzliche Maßnahmen, die festlegen, dass bestimmte Waren nicht ins Land gebracht werden dürfen, häufig aus Gründen wie Gesundheitsschutz, Umweltschutz oder nationale Sicherheit. Sie dienen dazu, die einheimische Wirtschaft zu schützen oder bestimmte Risiken zu minimieren.

Beispielsatz: Die Einfuhrverboten führen zu steigenden Preisen für bestimmte Waren auf dem Markt.

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