Einklagbarkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ein · klag · bar · keit

Das Wort Ein­klag­bar­keit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­klag­bar­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­klag­bar­keit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Einklagbarkeit beschreibt die Möglichkeit, ein Rechtsanspruch gerichtlich durchsetzen zu können. Es handelt sich um die Fähigkeit, einen Anspruch oder eine Forderung vor Gericht einzuklagen. Dabei kann es sich um diverse Sachverhalte wie Vertragsverletzungen, Schadensersatzforderungen oder auch das Eintreiben von Schulden handeln. Durch die Einklagbarkeit erhält eine Person die Möglichkeit, ihre Rechte einzufordern und bei Bedarf gerichtliche Hilfe und Schutz in Anspruch zu nehmen.

Beispielsatz: Die Einklagbarkeit der Ansprüche sorgt dafür, dass rechtliche Verpflichtungen durchgesetzt werden können.

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