einklage


Eine Worttrennung gefunden

ein · kla · ge

Das Wort ein­kla­ge besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort ein­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ein­kla­ge" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "einklage" ist eine Verbform und stammt von dem Verb "einklagen" ab. Es bedeutet, rechtlich oder gerichtlich etwas einzufordern oder durch Klage zu erzwingen. Wenn jemand eine Forderung oder ein Recht gegenüber einer anderen Person geltend machen möchte, kann er es vor Gericht einklagen. Dabei wird die Klage schriftlich eingereicht und der Anspruch wird vor dem Gericht verhandelt und entschieden. Der Begriff "einklage" beschreibt somit den Vorgang des Einleitens und Verfolgens eines gerichtlichen Verfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs.

Beispielsatz: Die Einklage wurde erfolgreich beim Gericht eingereicht.

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