Einparteienstaat


Eine Worttrennung gefunden

Ein · par · tei · en · staat

Das Wort Ein­par­tei­en­staat besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­par­tei­en­staat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­par­tei­en­staat" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Einparteienstaat bezeichnet ein politisches System, in dem nur eine einzige politische Partei zugelassen ist und die gesamte Macht ausübt. In einem solchen Staat sind Oppositionsparteien und politische Vielfalt stark eingeschränkt oder völlig ausgeschlossen. Typischerweise geht dies mit einer zentralisierten Kontrolle über Staatseinrichtungen, Medien und das öffentliche Leben einher. Die Grundform des Wortes ist „Einparteienstaat“, wobei es sich um eine Zusammensetzung aus „ein“, „Partei“ und „Staat“ handelt. Einparteienstaaten sind oft mit autoritären Regierungen verbunden und bieten wenig Raum für demokratische Mitbestimmung.

Beispielsatz: Ein Einparteienstaat beschränkt die politische Mitbestimmung und fördert eine einseitige Ausrichtung der politischen Entscheidungen.

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