Einzelklagen


Eine Worttrennung gefunden

Ein · zel · kla · gen

Das Wort Ein­zel­kla­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­zel­kla­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­zel­kla­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Einzelklagen sind Klagen, die von einer einzelnen Person oder juristischen Einheit gegen eine andere Partei erhoben werden. Diese Form der Klage ermöglicht es dem Kläger, spezifische Ansprüche vor Gericht zu bringen, ohne dass eine kollektive oder massenweise rechtliche Ansammlung nötig ist. Einzelklagen können in verschiedenen Rechtsgebieten, wie Zivilrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht, vorkommen und haben das Ziel, individuelle Rechte geltend zu machen oder Schadenersatz zu fordern. Das Wort ist der Plural von „Einzelklage“, welche die Grundform darstellt.

Beispielsatz: Die Einzelklagen der Patienten wurden vor dem Gericht eingereicht, um ihre Rechte durchzusetzen.

Vorheriger Eintrag: Einzelkinder
Nächster Eintrag: Einzelklemmen

 

Zufällige Wörter: angeblickt fortgelaufenen konditionellen siecht tollenden