einzelstaatlicher


Eine Worttrennung gefunden

ein · zel · staat · li · cher

Das Wort ein­zel­staat­li­cher besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ein­zel­staat­li­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ein­zel­staat­li­cher" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Einzelstaatlicher ist ein Adjektiv, das sich auf eine politische Einheit bezieht, die als eigenständiger Staat agiert. Der Begriff ist abgeleitet von „Einzelstaat“, was einen souveränen Staat beschreibt, der unabhängig von anderen Staaten ist. In diesem Kontext wird häufig über internationale Beziehungen, nationale Gesetze und innerstaatliche Angelegenheiten diskutiert. Der Begriff betont die Autonomie und Selbstverwaltung des Staates im Gegensatz zu Zusammenschlüssen wie Staatenbünden oder föderalen Systemen. In der Form „einzelstaatlicher“ beschreibt es Eigenschaften oder Merkmale, die spezifisch für solche souveränen Staaten sind.

Beispielsatz: Der Begriff "einzelstaatlicher" bezieht sich auf die Politik eines unabhängigen Staates.

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