einzelstaatliches


Eine Worttrennung gefunden

ein · zel · staat · li · ches

Das Wort ein­zel­staat­li­ches besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ein­zel­staat­li­ches trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ein­zel­staat­li­ches" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Einzelstaatliches“ ist ein Adjektiv und beschreibt etwas, das sich auf einen einzelnen Staat bezieht, im Gegensatz zu mehreren Staaten oder einer Union. Es wird häufig in politischen und rechtlichen Kontexten verwendet, um nationale Aspekte oder Regelungen zu kennzeichnen, die spezifisch für einen einzelnen Staat sind, beispielsweise in Bezug auf Gesetzgebung, Verwaltung oder Staatsangehörigkeit. Das Wort setzt sich aus dem Nomen „Einzelstaat“ und der Adjektivendung „-lich“ zusammen, was es ermöglicht, den Begriff in unterschiedlichen grammatischen Rahmen zu verwenden.

Beispielsatz: Der Begriff "einzelstaatliches" bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen, die innerhalb eines einzelnen Staates gelten.

Vorheriger Eintrag: einzelstaatlicher
Nächster Eintrag: Einzelstart

 

Zufällige Wörter: angefochtenem Fußballmanager Panzerschrank Stimmengewinn Verwicklungen