Einzelvertretungsbefugnis


Eine Worttrennung gefunden

Ein · zel · ver · tre · tungs · be · fug · nis

Das Wort Ein­zel­ver­tre­tungs­be­fug­nis besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­zel­ver­tre­tungs­be­fug­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­zel­ver­tre­tungs­be­fug­nis" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Einzelvertretungsbefugnis ist ein Rechtsbegriff im Unternehmensrecht. Sie bezeichnet die Befugnis einer Person, ein Unternehmen eigenständig nach außen zu vertreten und Verträge im Namen des Unternehmens abzuschließen. Im Gegensatz zur Gesamtvertretungsbefugnis, welche allen Gesellschaftern eines Unternehmens zusteht, besitzt bei der Einzelvertretungsbefugnis nur eine bestimmte Person diese Vollmacht. Diese kann entweder durch das Gesetz, einen Beschluss der Gesellschafter oder durch einen Vertrag geregelt sein. Diese Form der Vertretungsbefugnis ist häufig in Personengesellschaften, wie beispielsweise einer GmbH & Co. KG, anzutreffen.

Beispielsatz: Der Geschäftsführer besitzt die Einzelvertretungsbefugnis, um das Unternehmen nach außen hin zu vertreten.

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