Hoheitsakte


Eine Worttrennung gefunden

Ho · heits · ak · te

Das Wort Ho­heits­ak­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ho­heits­ak­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ho­heits­ak­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Hoheitsakte" sind rechtliche Handlungen, die von staatlichen Organen oder Behörden vorgenommen werden und hoheitlichen Charakter haben. Sie umfassen beispielsweise Gesetze, Verordnungen, Erlass von Bescheiden oder sonstige Anordnungen, die im Rahmen der staatlichen Gewalt ergehen. Der Begriff ist plural und leitet sich von "Hoheitsakt" ab, wobei "Hoheit" auf die souveräne Macht eines Staates verweist und "Akt" eine Handlung beschreibt. Hoheitsakte sind entscheidend für die Ausübung der staatlichen Autorität und regeln das Verhältnis von Bürgern zum Staat.

Beispielsatz: Die Entscheidung des Königs über die neuen Gesetze war ein wichtiger Hoheitsakt seiner Herrschaft.

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