Einzugsermächtigung


Eine Worttrennung gefunden

Ein · zugs · er · mäch · ti · gung

Das Wort Ein­zugs­er­mäch­ti­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ein­zugs­er­mäch­ti­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ein­zugs­er­mäch­ti­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Einzugsermächtigung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Zahlungsempfänger und einem Zahlungspflichtigen. Sie ermächtigt den Zahlungsempfänger dazu, regelmäßig Geldbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen. Dabei autorisiert der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger, Zahlungen in vorher festgelegter Höhe und zu bestimmten Zeitpunkten einzuziehen. Die Einzugsermächtigung wird häufig im Rahmen von Daueraufträgen oder regelmäßigen Zahlungen wie zum Beispiel Mietzahlungen oder Abonnementgebühren genutzt.

Beispielsatz:

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