Entscheidungsbefugnis


Eine Worttrennung gefunden

Ent · schei · dungs · be · fug · nis

Das Wort Ent­schei­dungs­be­fug­nis besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ent­schei­dungs­be­fug­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ent­schei­dungs­be­fug­nis" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Entscheidungsbefugnis bezeichnet die Autorität oder das Recht, Entscheidungen zu treffen oder über sie zu verfügen. Es handelt sich um die Befugnis, verbindliche Entschlüsse zu fassen und somit Einfluss auf bestimmte Prozesse oder Situationen zu haben. Die Entscheidungsbefugnis kann auf verschiedenen Ebenen liegen, beispielsweise in Unternehmen, Organisationen oder staatlichen Institutionen. Sie betrifft die Möglichkeit, über Maßnahmen, Ressourcen oder andere relevante Aspekte zu bestimmen und somit die Richtung und Entwicklung zu beeinflussen. Die Entscheidungsbefugnis kann von Einzelpersonen oder Gremien ausgeübt werden.

Beispielsatz: Die Geschäftsführung hat die Entscheidungsbefugnis über alle wichtigen Unternehmensangelegenheiten.

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